Berufs- und Sicherheitsschuhe gehören nach den gesetzlichen Regelungen zu der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die einer Baumusterprüfung sowie einer CE-Kennzeichnung unterzogen werden müssen. Beispielsweise müssen Sicherheitsschuhe nach EN 20345 in der jeweils gültigen Fassung gekennzeichnet sein. Veränderungen am Schuh sind unzulässig, da die Prüfung nur für das baumustergleiche Produkt gilt.
Um auch orthopädisch versorgten Personen die Möglichkeit zu geben, konforme Sicherheitsschuhe zu tragen, wurde in Österreich die nationale Norm ÖNORM Z 1259 eingeführt. Diese schafft sowohl für Arbeitgeber als auch für Orthopädieschuhmacher Rechtssicherheit.
Mit fünf verschiedenen Schuhweiten – und damit unterschiedlichen Volumen am Rist – bietet Rukapol eine beeindruckende Auswahl an Anpassungsmöglichkeiten. Dadurch reduziert sich der Bedarf an zusätzlichen orthopädischen Schuhen erheblich, da Sie mit den Sicherheitsschuhen von Rukapol bereits eine optimale Passform erhalten. Mit der optionalen präzisen Fußvermessung können die individuellen Fußmaße und -formen exakt erfasst werden. Für besondere Erfordernisse des Fußes, bei denen die vielfältigen Standardoptionen nicht ausreichen, bietet Rukapol einen orthopädischen Service in zwei möglichen Abläufen an:
RUKAPOL SICHERHEITSSCHUHE GMBH
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